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Hinweisgeberschutz & interne Meldestelle Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die Julius Tielbürger GmbH & Co. KG ein wichtiges Anliegen. Hinweisgebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten von Personen aufzudecken und negative Folgen eines Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne Meldestelle wenden, um Verstöße zu melden. Unter Verstößen sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit zu verstehen, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. In den sachlichen Anwendungsbereich fallen insbesondere Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung) und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und wird von dieser unter Wahrung des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots betrieben. Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen unter Verwendung der nachfolgend bezeichneten Meldekanäle melden: Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozialwirtschaft Meldestelle Sozialwirtschaft Zollstockgürtel 59 50969 Köln E-Mail: tielbuerger@meldestelle-sozialwirtschaft.de Telefon:+49 221 936 467 12 Erreichbarkeit von montags bis donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr und freitags 09:00 – 14:30 Uhr Hinweisgebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft zu melden. Hierfür ist ein Termin vorab zu vereinbaren.
AGB
Hinweisgeberschutz & interne Meldestelle Die Einhaltung von Gesetzen und der effektive Schutz hinweisgebender Personen ist für die Julius Tielbürger GmbH & Co. KG ein wichtiges Anliegen. Hinweisgebende Personen können wertvolle Beiträge dazu leisten, das Fehlverhalten von Personen aufzudecken und negative Folgen eines Fehlverhaltens einzudämmen bzw. zu korrigieren. Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, können sich an unsere ausgelagerte interne Meldestelle wenden, um Verstöße zu melden. Unter Verstößen sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit zu verstehen, die rechtswidrig sind und Vorschriften oder Rechtsgebiete betreffen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen. In den sachlichen Anwendungsbereich fallen insbesondere Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Körperverletzung) und Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten dient. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz. Unsere interne Meldestelle ist an die Meldestelle Sozialwirtschaft ausgelagert und wird von dieser unter Wahrung des gesetzlichen Vertraulichkeitsgebots betrieben. Falls Sie konkrete Hinweise auf Verstöße haben, können Sie Informationen unter Verwendung der nachfolgend bezeichneten Meldekanäle melden: Kontakt Hinweisgebersystem Meldestelle Sozialwirtschaft Meldestelle Sozialwirtschaft Zollstockgürtel 59 50969 Köln E-Mail: tielbuerger@meldestelle-sozialwirtschaft.de Telefon:+49 221 936 467 12 Erreichbarkeit von montags bis donnerstags 09:00 – 17:00 Uhr und freitags 09:00 – 14:30 Uhr Hinweisgebende Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Informationen über Verstöße im Rahmen einer persönlichen Zusammenkunft zu melden. Hierfür ist ein Termin vorab zu vereinbaren.
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